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Pressemitteilung
Pressemitteilung Nr. 412 vom 2. September 2021 43 % der Erwerbstätigen arbeiteten 2020 in den Branchen der kritischen Infrastruktur
...Sie können dabei zum Beispiel in einem abhängigen Arbeitsverhältnis stehen (Arbeitnehmer/-innen einschließlich Soldatinnen und Soldaten), selbstständig ein Gewerbe oder eine Landwirtschaft betreiben, einen freien Beruf ausüben oder als mithelfende Familienangehörige im Betrieb eines Familienmitglieds mitarbeiten, ohne dafür Lohn und Gehalt zu beziehen. Dabei gelten auch Personen als erwerbstätig, die vorübergehend nicht arbeiten, sofern sie formell mit ihrem Arbeitsplatz verbunden sind (z. B. wegen Urlaub oder Krankheit). Weitere Definitionen zu den hier verwendeten Begriffen bietet ein Glossar im Internetangebot des Statistischen Bundesamtes. ...