Ein Gewerbebetrieb muss von der zuständigen § 34a-Behörde am Betriebssitz im Bewacherregister erfasst und freigegeben werden, um die Anwendung und das dazugehörige Portal nutzen zu können. Voraussetzung für die Erfassung eines Gewerbebetriebes in der Anwendung ist, dass die natürliche Person, die gesetzliche Vertreterin/ der gesetzliche Vertreter oder Gewerbetreibende/ Gewerbetreibender ist, bereits im Bewacherregister eintragen ist.
So erfassen Sie einen Gewerbebetrieb:
- Klicken Sie auf der Startseite links in der Menüleiste auf „Zugeordnete Gewerbebetriebe“.
- Es öffnet sich eine Seite, die alle Gewerbebetriebe in Ihrer Zuständigkeit zeigt. Klicken Sie oben rechts auf „Einen Gewerbebetrieb erfassen“.
- Es öffnet sich ein Dialogfenster, in dem Sie die Gesellschaftsform des Gewerbebetriebes wählen.
Beachten Sie: Im Bewacherregister können Gesellschafts- und Rechtsform nachträglich nicht mehr geändert werden. Klicken Sie auf das Info-Symbol für Informationen zu Gesellschafts- und Rechtsform. - Wählen Sie die zutreffende Gesellschaftsform aus und klicken Sie auf „Auswahl übernehmen“.
- Die einzutragenden Daten hängen von der gewählten Gesellschaftsform ab. Füllen Sie alle Pflichtfelder in den sich öffnenden Reitern aus. Klicken Sie auf „Speichern & weiter“, um zwischen den Reitern zu wechseln. Klicken Sie auf „Zurück“, um bereits gemachte Angaben erneut einzusehen oder zu korrigieren.
- Im Reiter „Übersicht-Gesamt“ finden Sie alle eingetragenen Daten zu dem Gewerbebetrieb. Überprüfen Sie die Daten.
- Zum Datenabgleich mit dem Gewerbetreibenden können Sie optional eine Erfassungsmeldung (PDF-Format) erstellen.
Klicken Sie hierfür auf „Erfassungsmeldung generieren“ und dann auf „Erfassungsmeldung herunterladen“.
- Der Gewerbebetrieb muss sich nun selbst im BWR-Portal registrieren.
Sobald der Gewerbebetrieb die Registrierung aktiviert und Ihnen das Präfix mitgeteilt hat, können Sie den Gewerbebetrieb freigeben. Bis zur Freigabe befindet sich der Gewerbebetrieb im Status „Unvollständig erfasst“. Überprüfen Sie Ihre Daten regelmäßig nach unvollständig erfassten Gewerbebetrieben und löschen Sie diese gegebenenfalls wieder aus dem Bewacherregister.
Reiter "Hauptniederlassung"
Tragen Sie hier mindestens eines der Felder „E-Mail-Adresse“ oder „Telefonnummer“ ein.
Reiter „Rechtsform“ und „Registereintrag
Die Rechtsform kann nachträglich nicht mehr geändert werden! Abhängig von der gewählten Rechtsform ist die Erfassung des Handelsregistereintrags notwendig. Dann wird der Reiter „Registereintrag“ aktiv.