Manuellen Zuständigkeitswechsel auslösen
Hat ein Gewerbebetrieb seine Hauptniederlassung verlegt und dadurch die zuständige § 34a-Behörde am Betriebssitz gewechselt, müssen Sie als abgebende Behörde den Zuständigkeitswechsel für den Gewerbebetrieb manuell auslösen. Hierfür benötigen Sie die Gewerbebetriebs-ID aus dem Bewacherregister.
Voraussetzungen, um einen manuellen Zuständigkeitswechsel auszulösen sind:
- Der Gewerbebetrieb ist im Status „Freigegeben“.
- Sie sind derzeit im Bewacherregister als § 34a-Behörde für den Gewerbebetrieb zuständig.
- Sie haben die Anschrift des Gewerbebetriebes geändert.
- Es steht aktuell kein Zuständigkeitswechsel des Gewerbebetriebes aus.
Zu natürlichen Personen, die mit dem Gewerbebetrieb verknüpft sind, bestehen keine offenen Änderungsanträge, keine offenen Zuständigkeitswechsel und keine offenen Anfragen beim Verfassungsschutz. Wechselt die zuständige § 34a-Behörde des Gewerbebetriebes, wechselt die Zuständigkeit auch automatisch für die verknüpften natürlichen Personen, für die die Behörde am Betriebssitz zuständig ist. Das sind gesetzliche Vertreterinnen und Vertreter, Gewerbetreibende, Betriebsleiterinnen und Betriebsleiter sowie Wachpersonen mit ausländischem Wohnsitz. Um den Wechsel erfolgreich durchzuführen, müssen die natürlichen Personen im Status „Freigegeben“, „Dublettengeprüft zur VS“ oder „In Prüfung“ sein.
So lösen Sie einen manuellen Zuständigkeitswechsel für einen Gewerbebetrieb aus:
- Klicken Sie auf der Startseite links in der Menüleiste auf „Zuständigkeitswechsel“.
- Es öffnet sich der Reiter „Person“. Klicken Sie oben auf „Gewerbebetrieb“, um den Reiter zu wechseln.
- Es öffnet sich der Reiter „Gewerbebetrieb“, in dem Sie den Zuständigkeitswechsel für einen Gewerbebetrieb durchführen.
Neben der Suchmaske sehen Sie die Tabellen „Abgegebene Zuständigkeiten“ und „Zuständigkeitsanträge“. - Tragen Sie in der Suchmaske die Gewerbebetriebs-ID ein und klicken Sie auf „Suchen“.
- Ist für die im BWR hinterlegte Adresse des Gewerbebetriebes eine andere § 34a Behörde zuständig, öffnet sich ein Dialogfenster. Andernfalls erhalten Sie einen Hinweis, dass ein Wechsel zu einer anderen Behörde nicht möglich ist.
- Wählen Sie die neue zuständige § 34a-Behörde am Betriebssitz (annehmende Behörde) aus und klicken Sie auf „Übernehmen“.
- Es öffnet sich eine Übersicht, die die Wechseldaten zeigt.
Es werden Informationen zum Gewerbebetrieb und (nicht) wechselnden Personen aufgeführt.
Überprüfen Sie die Angaben. Stimmen die Angaben überein, klicken Sie auf „Wechseln“. - Ist der Wechsel erfolgreich ausgelöst, erhalten Sie einen Hinweis. Der Zuständigkeitsantrag wird Ihnen nun in der Tabelle „Abgegebene Zuständigkeiten“ im Status „Offen“ angezeigt.
Die annehmende Behörde muss nun dem Zuständigkeitswechsel annehmen oder ablehnen. Bis zu diesem Zeitpunkt sind Sie weiterhin für den Gewerbebetrieb zuständig. Sie finden diesen weiterhin im Menüpunkt „Zugeordnete Gewerbebetriebe“.
Manueller Zuständigkeitswechsel
Reagiert die annehmende § 34a-Behörde nicht innerhalb von 15 Tagen, wird der Antrag auf Zuständigkeitswechsel automatisch gelöscht. Der Zuständigkeitswechsel ist dann nicht erfolgt.