Verfassungsschutz anfragen - Überprüfungsbericht
Zur Beurteilung der Zuverlässigkeit einer natürlichen Person durch die zuständige § 34a-Behörde fließen – abhängig von der ausgeübten Rolle beziehungsweise Einsatzart – auch Erkenntnisse des Verfassungsschutzes ein.
Wurde eine Person im Rahmen des Regel- oder Wiederholungsvorgangs über die Schnittstelle beim Verfassungsschutz angefragt, wird eine Stellungnahme im Bewacherregister in Form eines Überprüfungsberichts erwartet. Sobald die Stellungnahme vorliegt, werden Sie hierzu für 14 Tage unter „Benachrichtigungen“ informiert. Der Überprüfungsbericht ist im Datensatz der Person immer im Reiter „Zuverlässigkeit“ sichtbar.
So sehen Sie den Überprüfungsbericht ein:
- Klicken Sie auf der Startseite im Bereich „Funktionen“ auf „Benachrichtigungen“.
- Es öffnet sich die Seite der Behörden Benachrichtigungen.
- Klicken Sie im Panel „Abgeschlossene BfV-Anfragen“ rechts auf das „Plus-Symbol“.
- Es öffnet sich das Panel „Abgeschlossene BfV-Anfragen“. Klicken Sie auf die Bewacher-ID, in der Zeile der zu bearbeitenden Person.
- Es öffnet sich der Reiter „Übersicht“ der Person. Klicken Sie auf Zuverlässigkeit“, um den Reiter zu wechseln.
- Es öffnet sich der Reiter „Zuverlässigkeit“. Im Bereich „Verfassungsschutzanfrage“ sehen Sie die Stellungnahme des Verfassungsschutzes.
Der Verfassungsschutz informiert Sie insbesondere über Erkenntnisse der Person:
Erkenntnis: Keine
Dem zuständigen Landesamt für Verfassungsschutz (LfV) liegen keine Erkenntnisse zu einer natürlichen Person vor.
Erkenntnis: Liegt vor
Dem zuständigen LfV liegen Erkenntnisse zu einer Person vor. Der konkrete Inhalt der Erkenntnisse wird nicht übermittelt. Hierfür ist ein bilateraler Austausch zwischen der § 34a Behörde und der zuständigen LfV erforderlich.
Erkenntnis: Prüfbedarf
Das für die Stellungnahme zuständige LfV benötigt einen verlängerten Zeitraum für die Prüfung. Der Status wird übermittelt, wenn 14 Tage nach Anfrage durch das BWR keine Rückmeldung durch den Verfassungsschutz vorliegt. Sobald eine Stellungnahme vorliegt, wird der Status erneut übermittelt.
Erkenntnis: Rückweisung
Die Anfrage konnte nicht verarbeitet werden. Wenden Sie sich an die Registerbehörde.
Wenden Sie sich an die Registerbehörde, wenn der Überprüfungsbericht vorliegt, der Prozessstatus weiterhin „IN_PRUEFUNG“ lautet.