Häufig gestellte Fragen


Hier finden Sie häufig gestellte Fragen aus Sicht der "Wachperson", der "Behörde" sowie des "Gewerbebetriebs".

Wachperson

Ich benötige meine Bewacher-ID. Wo erhalte ich diese?

Die BewacherID erhalten Sie bei der für Sie zuständigen § 34a-Behörde (Gewerbe- oder Ordnungsamt am Wohnsitz der Wachperson).

Sie können die Anfrage auch an uns als Registerbehörde richten. Dazu können Sie unser BWR-Kontaktformular oder unsere E-Mail-Adresse hilfe-bwr@destatis.de nutzen.

Die Anfrage sollte Ihren vollständigen Namen, Ihr Geburtsdatum und Ihre aktuelle Meldeanschrift enthalten.

Hinweis: Die Registerbehörde versendet die Bewacher-ID nur postalisch an die im Bewacherregister hinterlegte Meldeanschrift der Wachperson.

Behörde

Wie sieht der Prozess zur Erfassung eines Gewerbebetriebes im Bewacherregister aus? 

Prozessablauf zur Erfassung eines Gewerbebetriebes im Bewacherregister:

  1. Die zuständige § 34a-Behörde am Betriebssitz erfasst einen Gewerbebetrieb im Bewacherregister und sendet dem Gewerbebetrieb die sogenannte Erfassungsmeldung zu. In der Erfassungsmeldung ist der Link zur Selbstregistrierung hinterlegt.
  2. Der Gewerbebetrieb führt die Selbstregistrierung durch. Dabei erfolgt eine Aktivierung und die Vergabe des Präfix. Das Präfix ist eine frei wählbare Zeichenabfolge aus Buchstaben und / oder Zahlen zur eindeutigen Identifikation eines Gewerbebetriebes. Über das Präfix erfolgt die Verknüpfung zu den im Bewacherregister geführten Daten.
  3. Der Gewerbebetrieb teilt der zuständigen § 34a-Behörde das Präfix mit.
  4. Die § 34a-Behörde gibt anhand des Präfixes den Gewerbebetrieb frei. Erst mit Freigabe des Betriebes durch die Behörde ist eine Anmeldung im BWR möglich.

Weitere Hinweise finden Sie in den Anleitungen "Gewerbebetrieb erfassen" und "Gewerbebetrieb freigeben".

Was ist zu tun, wenn sich die Rechtsform eines Gewerbebetriebs ändert?

Die Gesellschafts- bzw. Rechtsform eines Gewerbebetriebes kann nachträglich nicht geändert werden.

Die Betriebssitzbehörde muss bei einer Rechtsformänderung den Betrieb neu im Register anlegen und der Gewerbetreibende muss erneut die Selbstregistrierung (mit einem neuen Präfix) durchführen.

Der neu angelegte Betrieb kann anschließend die jeweiligen Wachpersonen mit ihrer BewacherID verknüpfen.

Um die Verknüpfung der einzelnen BewacherIDs auf Seiten des Betriebs zu erleichtern, können beide Betriebe kurzzeitig parallel existieren. Nach erfolgter Verknüpfung aller Wachpersonen kann der alte Betrieb durch die § 34a-Behörde abgemeldet werden.



Was muss ich beachten, wenn es in meiner Behörde einen Wechsel bzw. eine Änderung der Mandant-Administration gibt?

Für die Änderung der Mandant-Administration benötigt die Registerbehörde (Statistisches Bundesamt) ein offizielles Schreiben der zuständigen § 34a-Behörde (als PDF via E-Mail an hilfe-bwr@destatis.de). Dieses Schreiben muss die Unterschrift einer Führungskraft enthalten.

Im Antrag muss die neue Mandant-Administration benannt werden mit: Vollständigem Name, personalisierter Telefonnummer und personalisierter E-Mail-Adresse.



Wie gehe ich mit einem Änderungsantrag zu einer Wachperson um, die in den Zuständigkeitsbereich einer anderen § 34a-Behörde gezogen ist?

Für einen Änderungsantrag ist immer die aktuell im Bewacherregister eingetragene § 34a-Behörde zuständig.

Wenn die Person bspw. umgezogen ist, ist die bisher zuständige Behörde noch für die Bearbeitung des Änderungsantrags verantwortlich.

Sobald der Antrag angenommen wird, wechselt die Zuständigkeit automatisch über Nacht zur neuen Behörde



Wieso werden nicht alle Datensätze in meiner Listenansicht dargestellt?

In den Listenansichten (z. B. im Menüpunkt "Zugeordnete natürliche Personen") kann man bestimmte Filter einstellen. In der Spalte "Status" kann man nach unterschiedlichen Statusangaben (z. B. "in Prüfung" oder "abgeschlossen") filtern. Dazu klickt man in der Spalte "Status" auf "Auswahl". Hier können nun Haken bei den unterschiedlichen Statusangaben gesetzt oder entfernt werden.

Sobald bestimmte Statusangaben ausgewählt sind, werden die Ergebnisse in der Listenansicht nur für diese Auswahl angezeigt.

Um alle Datensätze zu sehen, muss bei allen Statusangaben der Haken gesetzt werden.



Gewerbebetrieb

Wie sieht der Prozess zur Erfassung eines Gewerbebetriebes im Bewacherregister aus? 

Prozessablauf zur Erfassung eines Gewerbebetriebes im Bewacherregister:

  1. Die zuständige § 34a-Behörde am Betriebssitz erfasst einen Gewerbebetrieb im Bewacherregister und sendet dem Gewerbebetrieb die sogenannte Erfassungsmeldung zu. In der Erfassungsmeldung ist der Link zur Selbstregistrierung hinterlegt.
  2. Der Gewerbebetrieb führt die Selbstregistrierung durch. Dabei erfolgt eine Aktivierung und die Vergabe des Präfixes. Das Präfix ist eine frei wählbare Zeichenabfolge aus Buchstaben und / oder Zahlen zur eindeutigen Identifikation eines Gewerbebetriebes. Über das Präfix erfolgt die Verknüpfung zu den im Bewacherregister geführten Daten.
  3. Der Gewerbebetrieb teilt der zuständigen § 34a-Behörde das Präfix mit.
  4. Die § 34a-Behörde gibt anhand des Präfixes den Gewerbebetrieb frei. Erst mit Freigabe des Betriebs durch die Behörde ist eine Anmeldung im BWR möglich.

Weitere Hinweise finden Sie in der Anleitung "Gewerbebetrieb registrieren".

Was muss ich tun, wenn ich als Gewerbetreibender / gesetzlicher Vertreter auch als Wachperson tätig bin?

Als Gewerbetreibender / gesetzlicher Vertreter sind Sie von der Behörde bereits als natürliche Person im Bewacherregister erfasst worden.

Wenn Sie zusätzlich als Wachperson tätig sind, müssen Sie sich noch als Wachperson verknüpfen.

Hier finden Sie die Anleitung "Natürliche Person als Wachperson verknüpfen".

Sobald Sie die Verknüpfung durchgeführt haben, können Sie in der „Liste Wachpersonen“ Ihre 7-stellige BewacherID einsehen.



Warum funktioniert das Verknüpfen einer Wachperson nicht?

Bei der Verknüpfung einer Wachperson ist es notwendig, dass die bei der Verknüpfung eingegebenen Daten mit den im Bewacherregister hinterlegten Daten übereinstimmen. Sobald die Daten abweichen, ist die Verknüpfung der Wachperson nicht möglich. In einem solchen Fall nehmen Sie bitte zum Datenabgleich Kontakt zu Ihrer zuständigen § 34a-Behörde auf.



Was ist zu tun, wenn sich die Rechtsform eines Gewerbebetriebs ändert?

Die Gesellschafts- bzw. Rechtsform eines Gewerbebetriebes kann nachträglich nicht geändert werden.

Die Betriebssitzbehörde muss bei einer Rechtsformänderung den Betrieb neu im Register anlegen und der Gewerbetreibende muss erneut die Selbstregistrierung (mit einem neuen Präfix) durchführen.

Der neu angelegte Betrieb kann anschließend die jeweiligen Wachpersonen mit ihrer BewacherID verknüpfen.

Um die Verknüpfung der einzelnen BewacherIDs auf Seiten des Betriebs zu erleichtern, können beide Betriebe kurzzeitig parallel existieren. Nach erfolgter Verknüpfung aller Wachpersonen kann der alte Betrieb durch die § 34a-Behörde abgemeldet werden.



Was muss ich beachten, wenn es in meinem Betrieb einen Wechsel bzw. eine Änderung bei der Mandant-Administration gibt?

Für die Änderung der Mandant-Administration benötigt die Registerbehörde (Statistisches Bundesamt) ein offizielles Schreiben des Gewerbebetriebs (als PDF via E-Mail an hilfe-bwr@destatis.de). Das Schreiben muss die Unterschrift vom Geschäftsführer bzw. gesetzlichen Vertreter enthalten. Im Antrag muss die neue Mandant-Administration benannt werden mit: Vollständigem Name, personalisierter Telefonnummer und personalisierter E-Mail-Adresse.



Wieso werden nicht alle Datensätze in meiner Listenansicht dargestellt?

In den Listenansichten (z. B. im Menüpunkt "Liste Wachpersonen") kann man bestimmte Filter einstellen. In der Spalte "Status" kann man nach unterschiedlichen Statusangaben (z. B. "in Prüfung" oder "freigegeben") filtern. Dazu klickt man in der Spalte "Status" auf "Auswahl". Hier können nun Haken bei den unterschiedlichen Statusangaben gesetzt oder entfernt werden.

Sobald bestimmte Statusangaben ausgewählt sind, werden die Ergebnisse in der Listenansicht nur für diese Auswahl angezeigt.

Um alle Datensätze zu sehen, muss bei allen Statusangaben der Haken gesetzt werden.