Eine sonstige Betriebsstätte von Ihrem Gewerbebetrieb können Sie jederzeit selbstständig abmelden. Hingegen kann die Hauptniederlassung nur von der zuständigen § 34a-Behörde abmelden werden. Nehmen Sie dazu Kontakt zu Ihrer zuständigen § 34a-Behörde auf.
So melden Sie „Sonstige Betriebsstätten“ ohne zugehörige Wachpersonen ab:
- Klicken Sie auf der Startseite links in der Menüleiste auf „Zugeordnete Betriebsstätten“.
- Es öffnet sich eine Übersicht über Ihre Betriebsstätten. Klicken Sie auf das Papierkorb-Symbol in der Zeile der Betriebsstätte, die Sie abmelden möchten.
- Es öffnet sich ein Dialogfenster. Klicken Sie auf „Löschen“, um den Vorgang zu bestätigen.
- Sind der Betriebsstätte keine Wachpersonen zugeordnet, ist Ihre Betriebsstätte nun erfolgreich abgemeldet und aus der Liste Ihrer "Zugeordneten Betriebsstätten" gelöscht.
So melden Sie „Sonstige Betriebsstätten“ mit zugehörigen Wachpersonen ab:
- Klicken Sie auf der Startseite links in der Menüleiste auf „Zugeordnete Betriebsstätten“.
- Es öffnet sich eine Übersicht Ihre Betriebsstätten. Klicken Sie auf das Lupe-Symbol in der Zeile der Betriebsstätte, die Sie abmelden möchten.
- Es öffnet sich eine neue Seite. Klicken Sie unten auf „Zuordnungen entfernen“.
- Es öffnet sich ein Dialogfenster. Klicken Sie „Zuordnung entfernen“, um den Vorgang zu bestätigen.
- Sie erhalten den Hinweis „Alle Zuordnungen wurden erfolgreich entfernt“. Klicken Sie auf „Abmelden“.
- Es öffnet sich ein Dialogfenster. Tragen Sie hier das Datum ein, bis zu dem die Betriebsstätte noch erfasst sein soll. Das Datum kann von Ihnen später – auch nach erfolgter Abmeldung – noch korrigiert werden. Klicken Sie erneut auf „Abmelden“.
- Ihre Betriebsstätte ist nun erfolgreich abgemeldet und aus der Liste Ihrer „Zugeordneten Betriebsstätten“ gelöscht.