Sie müssen Ihren Gewerbebetrieb zuerst registrieren, um die Anwendung Bewacherregister und das dazugehörige Portal nutzen zu können. Voraussetzung dafür ist die Erfassung Ihres Gewerbebetriebs durch die zuständige § 34a-Behörde. Nehmen Sie dazu Kontakt zu Ihrer § 34a-Behörde auf.
So registrieren Sie einen Gewerbebetrieb:
- Rufen Sie den Link zur Selbstregistrierung von Gewerbebetrieben auf. Den Link erhalten Sie von Ihrer zuständigen § 34a-Behörde.
- Es öffnet sich das Registrierungsportal. Klicken Sie auf „Jetzt registrieren“.
- Es öffnet sich eine Seite, die den generellen Ablauf der Registrierung beschreibt. Lesen Sie sich die Informationen aufmerksam durch und klicken Sie auf „Weiter“.
- Es öffnet sich eine Seite, auf der Sie die Daten Ihres Gewerbebetriebs erfassen. Auf dieser Seite erhalten Sie Hilfe zu den jeweiligen Begriffen, indem Sie mit dem Maus-Cursor auf das entsprechende Feld zeigen. Füllen Sie alle Pflichtfelder aus und klicken Sie auf „Weiter“.
- Es öffnet sich eine Seite, auf der Sie den Mandant-Administrator (Benutzerkennung und Passwort) anlegen. Füllen Sie alle Pflichtfelder aus und bestätigen Sie die Datenschutzhinweise. Klicken Sie auf „Weiter“.
- Es öffnet sich eine Übersichtsseite mit allen eingetragenen Daten zu Ihrem Gewerbebetrieb. Überprüfen Sie die Daten. Sind die Daten korrekt, klicken Sie auf „Fertig stellen".
- Es öffnet sich ein Dialogfenster. Klicken Sie auf „OK“, um den Vorgang zu bestätigen.
- Es öffnet sich eine Seite, die Ihnen den erfolgreichen Eingang Ihrer Registrierung bestätigt.
Klicken Sie auf „Registrierungsdaten herunterladen“, um ein PDF-Dokument mit Ihren Registrierungsdaten zu erhalten.
- Innerhalb von 24 Stunden nach Eingang Ihrer Registrierung erhalten Sie einen Aktivierungslink an die angegebene E-Mail-Adresse. Rufen Sie den Aktivierungslink auf, um Ihre Registrierung zu aktivieren.
Der Aktivierungslink ist 10 Tage aktiv. Rufen Sie den Link nicht innerhalb dieser 10 Tage auf, wird die Registrierung automatisch abgebrochen und die von Ihnen eingegebenen Daten gelöscht. - Es öffnet sich eine Seite, die Ihnen die erfolgreiche Registrierung bestätigt.
- Teilen Sie nun der zuständigen § 34a-Behörde schriftlich oder telefonisch Ihr gewähltes Präfix mit, damit diese Ihren Gewerbebetrieb mit den im Bewacherregister geführten Daten verknüpfen kann.
- Ihr Benutzerkonto befindet sich im Freigabeprozess bei der Registerbehörde. Ist der Freigabeprozess abgeschlossen, werden Sie per E-Mail darüber informiert, dass Ihr Benutzerkonto aktiviert wurde.
- Mit dem Erhalt der E-Mail ist Ihre Registrierung abgeschlossen. Sie können nun das Bewacherregister und das dazugehörige Portal nutzen. Im Portal können Sie als Mandant-Administrator weitere Benutzer anlegen und deren Rollen festlegen.
Hier kommen Sie direkt zur Anwendung.