Sie müssen eine natürliche Person als Wachperson verknüpfen, wenn diese gesetzliche Vertreterin und Vertreter beziehungsweise Geschäftsführerin und Geschäftsführer Ihres Gewerbebetriebes ist und zugleich auch Wachtätigkeiten ausüben soll. Voraussetzung ist, dass die natürliche Person bereits von der zuständigen § 34a-Behörde im Bewacherregister erfasst wurde.
Die möglichen Einsatzarten der neuen Wachperson sind abhängig von der im Bewacherregister hinterlegten Qualifikation. Ist der hinterlegte Qualifikationsnachweis nicht mehr aktuell, müssen Sie nach dem Verknüpfen einen Änderungsantrag zu Einsatzart/ Qualifikation stellen. Ist kein Qualifikationsnachweis im Bewacherregister hinterlegt, müssen Sie die natürliche Person als Wachperson erfassen.
So verknüpfen Sie eine natürliche Person als Wachperson:
- Klicken Sie auf der Startseite links in der Menüleiste auf „Natürliche Person als Wachperson“.
- Es öffnet sich eine Seite, die alle Ihrem Gewerbebetrieb zugeordneten gesetzlichen Vertreterinnen und Vertreter und/oder Geschäftsführerinnen und Geschäftsführer zeigt.
In der Spalte „Verknüpfung möglich“ sehen Sie entweder ein grünes Häkchen-Symbol oder ein rotes X-Symbol. Ist ein grünes Häkchen-Symbol aktiv, können Sie die natürliche Person als Wachperson verknüpfen.
- Klicken Sie auf das +-Symbol, um mit dem Verknüpfen zu starten.
- Es öffnet sich der Reiter „Rolle“. Füllen Sie alle Pflichtfelder aus und klicken Sie auf „Speichern & weiter“.
- Es öffnet sich der Reiter „Übersicht“. Scrollen Sie nach unten und klicken Sie auf „Verknüpfen“.
- Es öffnet sich ein Dialogfenster. Klicken Sie auf „Verknüpfen“, um den Vorgang zu bestätigen.
- Die natürliche Person wurde nun als Wachperson verknüpft. Im Menüpunkt „Liste Wachpersonen“ finden Sie die Wachperson mit dem Filter „Freigegeben“.