Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung gilt für die Website www.bewacherregister.de. Herausgebende dieser Website ist das Statistische Bundesamt, vertreten durch die Präsidentin des Statistischen Bundesamtes.
Das Statistische Bundesamt ist als öffentliche Stelle im Sinne der EU-Richtlinie 2016/2102 bestrebt, die Internetseite barrierefrei zugänglich zu machen. Rechtsgrundlage sind die Bestimmungen des Behindertengleichstellungsgesetzes des Bundes (BGG) sowie der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 in der jeweils aktuellen Fassung.
Bei der Gestaltung und Entwicklung dieser Webseite standen Nutzungsfreundlichkeit und Barrierefreiheit im Vordergrund. Der Webauftritt ist mit den Anforderungen noch nicht durchgehend vereinbar. Es gibt Inhalte, die Menschen mit Behinderungen den Informationsabruf beziehungsweise die Zugänglichkeit erschweren.
Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einem im Oktober 2024 durchgeführten BITV-Tests.
Welche Bereiche sind nicht barrierefrei?
Teilbereiche, die nicht barrierefrei sind:
- Einige Bedienelemente verfügen nicht über die notwendigen Rollen, Namen, Statusangaben und dazugehörige Steuerungskonzepte, was die Bedienung dieser Elemente einschränkt.
- Alternativtexte von Grafiken ersetzen die Bilder nicht immer gleichwertig. In einigen Fällen dienen die Bilder nur der Dekoration und haben daher keinen Alternativtext. Sie sind für das Verständnis der Inhalte nicht erforderlich.
- Die Syntax enthält ein paar formelle Fehler, die die Zugänglichkeit jedoch nicht einschränken sollten.
- Dokumente zum Herunterladen (PDF- und Excel-Dateien, insbesondere ältere Ausgaben) sind gegebenenfalls nicht barrierefrei.
- In Einzelfällen werden bedingte Trennzeichen zur Silbentrennung genutzt, welche leider noch mangelhaft von einigen unterstützenden Technologien verarbeitet werden. Aufgrund der in diesem Auftritt genutzten Begriffe ist eine alternative technische Lösung jedoch nicht praktikabel. Bitte wenden Sie sich bei Problemen an die Hersteller ihrer Hilfssoftware.
- Die Kennzeichnung von Verlinkungen ist zum Teil inkonsistent, überwiegend kommt aber die Unterstreichung zur Anwendung.
Barrieren melden
Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten auf der Seite www.bewacherregister.de aufgefallen? Oder haben Sie Fragen oder Anregungen zum Thema Barrierefreiheit? Dann freuen wir uns über Ihre Rückmeldung. Bitten nutzen Sie hierfür unser Feedbackformular. Sie können uns per E-Mail oder telefonisch kontaktieren:
E-Mail: hilfe-bwr@destatis.de
Telefon: +49 (0) 611 75 3377
Schlichtungsverfahren
Sollte auch nach Kontaktaufnahme zu oben genannter Stelle keine zufriedenstellende Lösung gefunden worden sein, können Sie sich an die Schlichtungsstelle nach § 16 BGG wenden.
Aufgabe der Schlichtungsstelle BBG ist es, bei Konflikten zum Thema Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes eine außergerichtliche Einigung zu unterstützen. Dieses Verfahren ist kostenlos. Ein Rechtsbeistand ist nicht erforderlich.
Weitere Informationen zum Schlichtungsverfahren finden Sie auf der Internetseite der Schlichtungsstelle. Sie können die Schlichtungsstelle unter info@schlichtungsstelle-bgg.de auch direkt anschreiben.