Glossar

Deutschsprachiges Glossar

Sachkundenachweis

Bescheinigung der IHK, mit der der gewerbetreibende die Teilnahme der Person an einer Sachkundeprüfung nachweist, bevor Tätigkeiten in folgenden Bereichen ausgeführt werden können: 1. Kontrollgänge im öffentlichen Verkehrsraum (z. B. S-Bahn), 2. im Hausrechtsbereich (z. B. Ladendetektive), 3. Bewachung von Einlassbereichen gastgewerblicher Diskotheken, 4. Bewachung von Aufnahmeeinrichtungen, von Gemeinschaftsunterkünften oder anderen Immobilien und Einrichtungen, die der auch vorübergehenden amtlichen Unterbringung von Asylsuchenden oder Flüchtlingen dienen, in leitender Funktion, 5. Bewachung von zugangsgeschützten Großveranstaltungen in leitender Funktion.

Status "Abgemeldet"

In diesem Status befinden sich Wachpersonen, die vom Gewerbebetrieb zu einem bestimmten Datum abgemeldet wurden. Die Wachpersonen dürfen nicht mehr vom Gewerbebetrieb eingesetzt werden, bis eine erneute Anmeldung erfolgt.
Hinweis: Die Daten sind für den Gewerbebetrieb nicht mehr sichtbar, für die § 34a-Behörde sind sie – gemäß der vorgegebenen Löschfristen – sichtbar.

Status "Änderung beantragt"

In diesen Status befinden sich Wachpersonen, deren Daten wegen Änderung(en) vom Gewerbebetrieb an die zuständige § 34a-Behörde zur Prüfung übermittelt wurden. Die Behörde kann die beantragte(n) Änderung(en) übernehmen oder ablehnen.

Status "Änderungsanträge in Bearbeitung"

In diesem Status befinden sich Wachpersonen, deren Daten vom Gewerbebetrieb geändert wurden - die Änderungen wurden noch nicht beantragt. Der Betrieb kann die Daten bearbeiten, bis er sie an die zuständige § 34a Behörde zur Prüfung übermittelt. Hinweis: Im BWR kann zu einer natürlichen Person gleichzeitig immer nur ein Änderungsantrag bestehen. Nach Rücksprache mit dem Gewerbebetrieb kann die zuständige § 34a-Behörde noch nicht beantragte Änderungen löschen - dann kann z. B. ein anderer Gewerbebetrieb zur gleichen natürlichen Person einen Änderungsantrag stellen.

Status "Beantragt durch Gewerbebetrieb"

In diesem Status befinden sich Wachpersonen, die vom Gewerbebetrieb im Rahmen der Ersterfassung beantragt wurden. Nachdem die Betriebssitzbehörde die Personen bestätigt hat, wechseln sie automatisch in den Status „In Prüfung“ und in die Zuständigkeit der nach § 1 BewachV zuständigen § 34a-Behörde.

Status "Bereit zur Prüfung"

In diesem Status befinden sich Wachpersonen, die vom Gewerbebetrieb zur Zuverlässigkeitsprüfung an die zuständige § 34a-Behörde übermittelt wurden – Mit der Zuverlässigkeitsprüfung wurde noch nicht begonnen. Die Wachpersonen wurden vom Betrieb neu erfasst oder im Rahmen der Erstbefüllung von der Betriebssitzbehörde bestätigt.

Status "Erfasst durch Wohnsitzbehörde"

In diesem Status befinden sich Wachpersonen, die durch ihre Wohnsitzbehörde erfasst und mit ihrem Gewerbebetrieb verknüpft wurden. Der Status bleibt auch nach Freigabe bestehen.
Hinweis: Die Anmeldung von Wach- und Leitungspersonal hat nach § 16 BewachV zu erfolgen. Die Erfassung durch die zuständige § 34a-Behörde stellt eine Ausnahme im Bewacherregisters dar und kann dann von einer Behörde genutzt werden, wenn zu einer neu gegründeten Kapitalgesellschaft auch ein noch nicht im Register eingetragener Betriebsleiter mit Sachkunde zu erfassen ist

Status "Ersterfassung - Zurückgewiesen"

In diesem Status befinden sich Wachpersonen, die vom Gewerbebetrieb im Rahmen der Ersterfassung zur Zuverlässigkeitsprüfung übermittelt wurden. Die Betriebssitzbehörde hat die Personen nicht bestätigen können – etwa aufgrund von unzureichenden Daten oder Angaben – und sie folglich an den Gewerbebetrieb zurückgewiesen.
Hinweis: Eine erneute Bearbeitung durch den Betrieb ist nicht möglich.

Status "Freigegebene"

In diesem Status befinden sich Wachpersonen, die von der zuständigen § 34a-Behörde als zuverlässig geprüft wurden. Die Wachpersonen dürfen vom Gewerbebetrieb eingesetzt werden.

Status "In Prüfung"

In diesem Status befinden sich Wachpersonen, mit deren Zuverlässigkeitsprüfung durch die zuständige § 34a-Behörde begonnen wurde.

Status "Nicht zugelassen"

In diesem Status befinden sich Wachpersonen, die von der zuständigen § 34a-Behörde als unzuverlässig geprüft wurden. Die Wachpersonen dürfen nicht vom Gewerbebetrieb eingesetzt werden.

Status "Storniert durch Gewerbebetrieb"

In diesem Status befinden sich Wachpersonen, die vom Gewerbebetrieb beantragt und vor ihrer Freigabe vom Gewerbebetrieb storniert wurden. Bei bereits begonnener Zuverlässigkeitsprüfung durch die zuständige § 34a-Behörde kann das Ergebnis im Datensatz der natürlichen Person eingetragen und die natürliche Person im BWR freigegeben werden – die Wachperson ist weiterhin im Status „Storniert“.
Hinweis: Die Daten sind für den Gewerbebetrieb nicht mehr sichtbar, für die § 34a-Behörde sind sie sichtbar.

Status "Unvollständig erfasst"

In diesem Status befinden sich Wachpersonen, deren Daten vom Gewerbebetrieb noch nicht vollständig erfasst wurden - die Personen wurden noch nicht beantragt. Der Betrieb kann die Daten bearbeiten, bis er sie an die zuständige § 34a-Behörde zur Prüfung übermittelt.

Status "Verknüpfung unvollständig"

In diesem Status befinden sich Wachpersonen, die bereits im BWR freigegeben sind und nun für einen weiteren Gewerbebetrieb tätig werden. Die Personen sind noch nicht vollständig mit dem neuen Gewerbebetrieb verknüpft – werden die fehlenden Angaben vom Betrieb ergänzt, kann die Verknüpfung abgeschlossen werden. Die Wachpersonen wechseln dann automatisch in den Status „Freigegebene Personen“ – die Wachpersonen dürfen dann vom Gewerbebetrieb eingesetzt werden.

Status "Zurückgewiesen"

In diesem Status befinden sich Wachpersonen, die vom Gewerbebetrieb zur Zuverlässigkeitsprüfung an die zuständige § 34a-Behörde übermittelt wurden. Die Behörde hat nicht abschließend über die Zuverlässigkeit der Personen entschieden und sie folglich an den Gewerbebetrieb zurückgewiesen. Der Betrieb kann die Daten wieder bearbeiten und dann erneut an die Behörde übermitteln.
Hinweis: Beim Öffnen des Datensatzes sieht der Gewerbebetrieb den Zurückweisungsgrund im gleichnamigen Feld.

Status Gewerbebetrieb "Abgemeldet"

In diesem Status befinden sich Gewerbebetriebe, die von der zuständigen § 34a-Behörde abgemeldet wurden – alle zugehörigen Wachpersonen wurden auch automatisch abgemeldet. Eine Anmeldung im BWR Portal ist noch wenige Tage möglich, hingegen hat ein Gewerbebetrieb mit der Abmeldung keinen Zugriff mehr auf die Anwendung BWR.

Status Gewerbebetrieb "Freigegeben"

In diesem Status befinden sich Gewerbebetriebe, die von der zuständigen § 34a-Behörde freigegeben wurden. Ein freigegebener Gewerbebetrieb kann sich im BWR-Portal anmelden und hat Zugriff auf die Anwendung BWR.

Status Gewerbebetrieb "Unvollständig erfasst"

In diesem Status befinden sich initial alle Gewerbebetriebe. Werden alle notwendigen Angaben ergänzt und der Betrieb von der zuständigen § 34a-Behörde freigegeben, wechseln die Gewerbebetriebe in den Status „Freigegeben“. Eine Anmeldung im BWR-Portal ist erst mit der Freigabe eines Gewerbebetriebes möglich – über die Freigabe wird der Gewerbebetrieb mit einer automatisch versendeten E-Mail informiert.