Glossar

Deutschsprachiges Glossar

Juristische Person

Eine juristische Person ist im Bewacherregister bei Kapitalgesellschaften und ggf. bei Personalgesellschaften als gesetzlicher Vertreter anzulegen. Die juristische Person ist dann Inhaber der Erlaubnis. Der gesetzliche Vertreter der juristischen Person benötigt dann eine Anfrage beim Bundesamt für Verfassungsschutz, jedoch keine Sachkunde, da diese auch durch einen Betriebsleiter erbracht werden kann.