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Landesämter für Verfassungsschutz

Die Landesämter für Verfassungsschutz (LfV) sind zuständig für die Bearbeitung einer Überprüfungsanfrage durch das Bewacherregister. Für die Zuordnung einer Anfrage zu einem Landesamt ist das Bundesland, in dem die §34a-Behörde sitzt, ausschlaggebend.