Die § 34a-Behörden sind die für das Bewachungsrecht zuständigen Vollzugsbehörden. Sie sind für bewachungsrechtliche Erlaubnisse der Gewerbetreibenden sowie für die Prüfung der Qualifikation und Zuverlässigkeit von Wachpersonal zuständig. I. d. R. führen sie auch Vor-Ort-Kontrollen bei Gewerbebetrieben und beim Einsatz von Wachpersonal.