Eine Wachperson kann verschiedene Einsatzarten ausüben – die Einsatzart ist abhängig von der Qualifikation der Wachperson. Der geforderte Qualifikationsnachweis ist dabei als Mindestanforderung zu verstehen. Im Rahmen der Zuverlässigkeitsprüfung ist für bestimmte Einsatzarten auch eine Anfrage beim Verfassungsschutz erforderlich.
Qualifikation: Sachkunde – Zuverlässigkeitsprüfung mit Anfrage beim Verfassungsschutz
- Bewachung Asylunterkünfte in leitender Funktion
- Bewachung Großveranstaltungen in leitender Funktion
Qualifikation: Sachkunde – Zuverlässigkeitsprüfung ohne Anfrage beim Verfassungsschutz
- Kontrollgänge/ -fahrten im öffentlichen Raum
- Schutz vor Ladendieben
- Bewachung im Einlassbereich von gastgewerblichen Diskotheken
Qualifikation: Unterrichtung – Zuverlässigkeitsprüfung mit Anfrage beim Verfassungsschutz
- Bewachung Asylunterkünfte in nichtleitender Funktion
- Bewachung Großveranstaltungen in nichtleitender Funktion
- Schutz besonders gefährdeter Objekte
Qualifikation: Unterrichtung – Zuverlässigkeitsprüfung ohne Anfrage beim Verfassungsschutz
- Einfache Bewachungstätigkeit