Bescheinigung der IHK, mit der der gewerbetreibende die Teilnahme der Person an einer Sachkundeprüfung nachweist, bevor Tätigkeiten in folgenden Bereichen ausgeführt werden können: 1. Kontrollgänge im öffentlichen Verkehrsraum (z. B. S-Bahn), 2. im Hausrechtsbereich (z. B. Ladendetektive), 3. Bewachung von Einlassbereichen gastgewerblicher Diskotheken, 4. Bewachung von Aufnahmeeinrichtungen, von Gemeinschaftsunterkünften oder anderen Immobilien und Einrichtungen, die der auch vorübergehenden amtlichen Unterbringung von Asylsuchenden oder Flüchtlingen dienen, in leitender Funktion, 5. Bewachung von zugangsgeschützten Großveranstaltungen in leitender Funktion.