Die zuständige § 34a-Behörde für Wachpersonen, die am Hauptwohnsitz der natürlichen Person zuständig ist. Hinweis: Ist die Person gleichzeitig Gewerbetreibender oder mit der Leitung des Betriebes oder einer Zweigniederlassung beauftragten Person i. S. d. § 34a Abs. 1a Satz 3 GewO sowie Personen ohne Hauptwohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland ist die Betriebssitzbehörde zuständig.